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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Memmert-Webinare

Anmelderichtlinien:

Ohne das ausgefüllte Anmeldeformular kann Memmert keine Reservierung vornehmen. Spätestens 3 Wochen vor Schulungsbeginn erhalten die Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die automatisch generierte Eingangsbestätigung, die nach Absenden der Anmeldung verschickt wird, gilt nicht als solche.

Stornierungen - Teilnehmer:

Schulungsanmeldungen können ohne Erhebung einer Gebühr storniert werden, insofern Memmert eine Stornierungsbenachrichtigung fünfzehn (15) Werktage vor Schulungsbeginn erhält. Bei Stornierungen die nach Ablauf dieser Frist eingehen, wird die volle Kursgebühr fällig. Dies gilt nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer gemeldet wird.

Stornierungen - Memmert:

Die Durchführung aller angebotenen Schulungen hängt von der Verfügbarkeit der Geräte und Trainer ab. Memmert behält sich das Recht vor, Schulungstermine abzusagen zu denen bei Anmeldeschluss nicht ausreichend Teilnehmer zugesagt haben. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Memmert bietet dann einen Ersatztermin an. Der Veranstalter, Memmert, haftet nur, wenn ihn oder dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Kursgebühren:

Online-Schulungen bzw. Webinare sind, soweit in der jeweiligen Beschreibung nicht anders genannt, gebührenfrei. Für Vor-Ort-Serviceschulungen wird eine Gebühr pro Teilnehmer in Höhe von 950,-€ erhoben. Bei kundenspezifischen Serviceschulungen und Übungseinheiten, sowie individuellen Fachvorträgen und Schulungen kann die Kursgebühr von der regulären Pauschale abweichen. Die zu erbringende Gebühr ist der Beschreibung der jeweiligen Schulung bzw. des jeweiligen Webinars zu entnehmen. 

Nach Registrierung über das Onlineformular senden wir Ihnen die Rechnung über die Schulungspauschale zu. Diese muss bis spätestens Ablauf der Anmeldefrist zur jeweiligen Schulung (siehe Anmeldeportal) beglichen sein.

Ablauf der Schulungen & Sonstiges:

Schulungsteilnehmer müssen die gesamte Schulungsdauer anwesend sein. Sollten die Teilnehmer einen Teil der Schulung nicht besuchen können wird keine Teilnahmebescheinigung ausstellen.
Die Schulung wird in der angegebenen Sprache (deutsch, englisch, französisch, spanisch oder chinesisch) abgehalten. Entsprechende Fachkenntnisse in der Sprache seitens des Schulungsteilnehmers werden vorausgesetzt

Schulungsunterlagen:

Die vollständige Dokumentation zur Schulung wird dem Schulungsteilnehmer in der Sprache ausgehändigt, in der die Schulung abgehalten wird bzw. je nach Verfügbarkeit in Englisch.
Alle Rechte (auch die der Übersetzung) des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder Auszüge daraus bleiben Memmert vorbehalten und sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch Memmert zulässig.

Gerichtsstand:

Schwabach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland