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Zweckbestimmung | Medizinprodukte

Für  Wärmeschränke  die  in  den  Gültigkeitsbereich  der  Richtlinie  93/42/EWG  (Richtlinie  des  Rates  zur Angleichung  der  Rechtsvorschriften  der  Mitgliedstaaten  über  Medizinprodukte)  fallen,  gilt  folgende Zweckbestimmung:

  • Für Universalschränke der Typenreihen UNm, UFm, UNmplus und UFmplus: Das Gerät dient zur Erwärmung und Warmhaltung von Fango-, Silikat- und APS-Packungen in der Physiotherapie.
  • Für Brutschränke der Typenreihen INm und IFm: Das Gerät dient zur Erwärmung und Warmhaltung von Fango-, Silikat- und APS-Packungen in der Physiotherapie.
  • Für Brutschränke der Typenreihen INmplus und IFmplus : Das Gerät dient zum Temperieren von Spül- und Infusionslösungen, sowie Kontrastmitteln.
  • Für Sterilisatoren der Typenreihen SN, SF, SNplus und SFplus: Das Gerät dient zur Sterilisation von medizinischen Materialien bei Verwendung trockener Hitze bei atmosphärischem Druck.
  • Für CO2-Brutschränke der Typenreihe INCOmed: Das Gerät dient zur Erzeugung und Aufrechterhaltung von konstanten Umgebungsbedingungen für den Anwendungsbereich der In Vitro Fertilisation (IVF), insbesondere bei der Bebrütung von Oozyten, Spermatozoen und Zygoten, in für IVF-Anwendung vorgesehenen Behältnissen, sowie der Genexpression, der Biosynthese von RNA und Proteinen.
  • Für Deckenwärmer der Typenreihe IFbw: Das Gerät dient zur Erwärmung von nicht sterilen Decken und Tüchern.
  • Für CO2-Brutschränke der Typenreihe ICOmed: Das Gerät dient zur Erzeugung und Aufrechterhaltung von konstanten Umgebungsbedingungen für den Anwendungsbereich der In Vitro Fertilisation (IVF), insbesondere bei der Bebrütung von Oozyten, Spermatozoen und Zygoten, in für IVF-Anwendung vorgesehenen Behältnissen, sowie der Genexpression, der Biosynthese von RNA und Proteinen.