1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Service-Dienstleistungen (AGBD) gelten für alle Dienstleistungen der Memmert GmbH + Co. KG, die ausschließlich im Zusammenhang mit Produkten der Marke Memmert erbracht werden.
1.2 Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
1.3 Dem Auftragnehmer ist es gestattet, zur Durchführung der Serviceleistungen einen von ihm geschulten und zertifizierten Subunternehmer zu beauftragen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch auch in diesem Fall gegenüber dem Auftraggeber berechtigt und verpflichtet.
1.4 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.5 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Memmert GmbH + Co. KG in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Bei Widersprüchen gehen diese AGB für Service-Dienstleistungen den allgemeinen AGB vor.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde stellt sicher, dass die betroffenen Geräte und Anlagen zum vereinbarten Termin für den Auftragnehmer frei zugänglich sowie frei von biologischer, chemischer oder radioaktiver Kontamination sind. Die Geräte dürfen sich während der Servicearbeiten nicht in aktiver Nutzung befinden und müssen vollständig entladen sowie frei von jeglichem Ladegut sein.
2.2 Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden können zu Mehrkosten führen, die entsprechend berechnet werden.
2.3 Sofern Geräte spezieller GMP, Sicherheits- oder Zugangsvorschriften unterliegen, sind diese vorab mitzuteilen.
2.4 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung des Services erforderlichen Informationen und Dokumentationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3. Serviceeinsätze und Angebote
3.1 Ein Serviceauftrag kommt nach Erhalt eines schriftlichen Angebotes und der anschließenden schriftlichen Bestellung oder Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.
3.2 Das Angebot stellt einen Kostenvoranschlag dar und ist unverbindlich. Die tatsächlichen Kosten können von dem im Angebot genannten Betrag abweichen, insbesondere wenn unvorhergesehene Umstände eintreten oder zusätzliche Arbeiten erforderlich werden, die nicht im Angebot enthalten waren.
3.3 Sollten die tatsächlichen Kosten die im Angebot genannten Beträge erheblich überschreiten, wird der Kunde vor der Ausführung der zusätzlichen Arbeiten über die voraussichtlichen Mehrkosten informiert und um Bestätigung gebeten.
3.4 Der Umfang bei Wartungen definiert sich aus dem zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Wartungsplans für den Gerätetyp. Der gültige Wartungsplan kann auf Anfrage jederzeit erhalten werden.
3.5 Nach Annahme des Angebotes und Durchführung des Serviceeinsatzes erfolgt die Abrechnung gemäß dem tatsächlichen Aufwand.
3.6 Grundlage zur Berechnung der Reisekosten sind der Einsatzort, sowie der Wohnort des Technikers. Überschreiten die Arbeits- und Reisezeiten die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit von 10 Stunden, werden zusätzlich anfallende Übernachtungskosten oder eine zweite Anreise in Rechnung gestellt
3.7 Grundlage für die abschließende Rechnung ist der vor Ort mit dem Kunden durchgesprochene und unterzeichnete Servicebericht. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde die Durchführung der im Servicebericht aufgeführten Leistungen sowie deren Anerkennung als Grundlage für die Rechnungsstellung.
3.8 Während des Serviceeinsatzes können durch den Ansprechpartner des Kunden vor Ort zusätzliche Leistungen beauftragt werden, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen. Diese Leistungen werden im Servicebericht dokumentiert und gelten mit dessen Unterzeichnung als vom Kunden beauftragt und zur Abrechnung freigegeben.
4. Stornierungsbedingungen für Serviceeinsätze
4.1 Der Kunde kann einen vereinbarten Serviceeinsatz (z. B. Wartung, Kalibrierung oder Reparatur vor Ort) bis spätestens drei (3) Werktage vor dem geplanten Termin kostenfrei stornieren.
4.2 Bei einer Stornierung weniger als drei (3) Werktage vor dem Einsatztermin behalten wir uns vor, 10 % des vereinbarten Auftragswerts, mindestens jedoch EUR 150,00, in Rechnung zu stellen.
4.3 Falls der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin feststellt, dass die bestellte Serviceleistung nicht durchgeführt werden kann und der Auftragnehmer daran kein Verschulden hat, trägt der Auftraggeber die bis dahin entstandenen Reise- und Vorbereitungskosten, sowie Wartezeiten.
4.4 Regelungen für Qualifizierungsleistungen
Bei Stornierungen oder Terminverschiebungen bereits beauftragter Qualifizierungen durch den Kunden gelten folgende Regelungen:
5. Haftung und Gewährleistung
5.1 Die Haftung von MEMMERT richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht durch diese AGB oder eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien etwas anderes bestimmt wird.
5.2 MEMMERT haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder die Verwendung von Geräten außerhalb des vorgesehenen Anwendungsbereichs entstehen.
5.3 Die Gewährleistung für ausgetauschte Teile beträgt 12 Monate nach durchgeführter Dienstleistung. Ausgenommen hiervon sind Transportschäden, Glas- und Verschleißteile sowie Schäden, die auf Unfall, Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Betrieb oder unterlassene Wartungsarbeiten zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn das Gerät verändert worden ist, oder wenn der Schaden infolge unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, natürlicher Abnutzung, durch chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden ist. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten.
5.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels dieses Vertrags notwendig sind.
5.5 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Datenschutz
6.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass MEMMERT personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet, soweit dies für die Durchführung der vereinbarten Serviceleistungen erforderlich ist.
6.2 Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung auf der Website von MEMMERT zu entnehmen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Auf den vorliegenden Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
7.2 Gerichtsstand ist Schwabach.
7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Servicedienstleistungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
7.4 Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Homepage sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Memmert GmbH + Co. KG
Postfach 1720 | 91107 Schwabach / Germany
Äußere Rittersbacher Straße 38 | 91126 Schwabach / Germany
+49 (0) 9171 / 9792-911
www.memmert.com
USt-IdNr.: DE 133786743
Sitz der KG/Limited partnership at: Schwabach | Handelsregister/registered at: AG Nürnberg HRA 9333
Persönlich haftende Gesellschafterin/active partner: Memmert GmbH, Sitz/at Büchenbach
Handelsregister/registered at: AG Nürnberg HRB 5945 | Geschäftsführer / Managing Director: Philipp Schwarm